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KOSTEN

Viele Leistungen rund um Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit werden von der Grundversicherung übernommen. Hier findest du einen Überblick.

Schwangeschaft

Kontrolluntersuchungen und weitere Hebammeleistungen während der Schwangerschaft werden im Rahmen der Mutterschaftsleistungen von der Grundver-sicherung übernommen.​​

Wochenbett

Die Grundversicherung übernimmt die Wochenbettbetreuung während der ersten 56 Tage nach der Geburt. Bei Erstgebären-den, nach Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburten werden bis zu 16 Hausbesuche übernommen, in allen anderen Situationen bis zu 10 Hausbesuche. Zusätzliche Besuche sind mit ärztlicher Anordnung möglich. ​​​

Geburt

Die Leistungen der Hebamme rund um die Geburt werden von der Grundversicherung übernommen. Bei einer Beleggeburt wird für den Bereitschaftsdienst eine Pikettpauschale von CHF 450.- für die Geburt und CHF 150.- für das Wochenbett privat verrechnet. Eine Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung ist teilweise möglich.

Stillberatung & FeS

Die Grundversicherung übernimmt drei Stillberatungen durch eine Hebamme oder entsprechend qualifizierte Fachperson. Beratung zur Ernährung des Säuglings kann im Rahmen der Wochenbettbetreuung ebenfalls Bestanteil der Hebammenbetreuung sein.  ​​​

Hinweis:

Nicht durch die Grundversicherung gedeckte Leistungen werden privat verrechnet. Eine mögliche Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung sollte vorgängig direkt mit der Versicherung abgeklärt werden. 

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Du suchst eine Hebamme für deine Schwangerschaft, Geburt oder die Zeit nach der Geburt?

Ich freue mich, von dir zu hören.                                                                  ​

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Daniela Hari

Hebamme - Stillberaterin - FeS-Beraterin

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daniela.hari@hebamme-hin.ch

078 625 54 43

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